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Auswanderung als Voraussetzung für die Entlassung

Freiheit nur nach Auswanderung

„Der Polizeipräsident in Wien (Zentralmeldungsamt) bestätigt zum Vorweise bei der Konsularabteilung der amerikanischen Gesandtschaft in Wien, daß über den hiesigen Aufenthalt der Frau Renee Aldor, geborene Fanto, geboren am 30. Dezember 1900 zu Budapest in Ungarn, zuständig nach Wr. Neustadt, im Zentralmeldungsamt nebst früheren nachstehende Meldungen erliegen.“

WIEN

Am 10. November, im Verlauf der Pogrome, die über das ganze Reich hinwegfegten, wurde der Elektroingenieur Ernst Aldor in seiner eigenen Wohnung in Wien für das Vergehen, ein Jude zu sein, festgenommen und ins Konzentrationslager Dachau, 366 Kilometer westlich von seinem Wohnort, deportiert. Am 9. Dezember wurde er entlassen. Während der Haftzeit erhielt seine Frau Renée Einreisegenehmigungen für Bolivien und ein Telegramm von ihrem Cousin Emil Deutsch in Amerika, der bestätigte, eine Bürgschaft sei in Vorbereitung. Australien war eine dritte Option, die das Ehepaar als Zufluchtsort in Erwägung gezogen hatte. In Vorbereitung der Auswanderung ließ sich Renée Aldor, eine gebürtige Ungarin, vom Zentralmeldungsamt des Wiener Polizeipräsidiums dieses Dokument, datiert auf den 20. Dezember 1938, ausstellen, in dem sämtliche ihrer Wohnungen in der Stadt seit 1920 aufgelistet sind.


QUELLE

Institution:

Leo Baeck Institute – New York | Berlin

Sammlung:

Sammlung Renee Aldor, AR 10986

Original:

Archivbox 1, Ordner 3

 

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