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Rausschmiss mit Pensionsentzug

Martin Lachmann verliert seine Anstellung und die längst zugesicherte Pension

„Ich könnte aus diesem Bestand nicht diese Rente beziehen, da aus einem Bestand, der zum grössten Teil arisch genannt werden muss, ein Nicht-Ar. nicht Bezüge haben dürfte.“

BERLIN

Niemand zog Martin Lachmanns außergewöhnlichen Erfolg als Versicherungsagent im Dienst der Allianz in Zweifel. Dennoch beschloß die Gesellschaft „unter dem Druck der Verhältnisse“, ihm nach 31 Jahren engagierter Mitarbeit zu kündigen. In Anerkennung der Leistungen Lachmanns wurde versucht, ihn nach Zürich zu versetzen. Der Erfolg dieser Bemühungen war allerdings von den Schweizer Einwanderungsbehörden abhängig. Zu allem Unglück war Lachmann erklärt worden, er habe keinen Anspruch mehr auf die ihm vertraglich zugesicherte Pension. Es war unfassbar für ihn, dass ein Vertrag, der lange vor dem politischen Umbruch in Deutschland abgeschlossen wurde, nun plötzlich für ungültig erklärt werden konnte. Die Pension, die dem herausragenden Angestellten von der Allianz „freiwillig“ angeboten wurde, betrug gerade ein Drittel seines Gehalts und war weit davon entfernt, seine Bedürfnisse zu decken.


 

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