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Mit dem Segen der Nazis

Eine jüdisches Presseerzeugnis mit dem Segen des Propagandaministeriums

„R.M.f.V.u.P. [Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda] (Abt. 2A) Gegen das Erscheinen dieser Ausgabe (Nr. 6 vom 13.XII.38) bestehen keine Bedenken. Das ,Jüdische Nachrichtenblatt‘ ist zur Verbreitung im jüdischen Bevölkerungsteil des deutschen Reichsgebietes genehmigt.“ Berlin, den 12.XII.38 gez. Hinkel (aus der Berliner Ausgabe des Jüdischen Nachrichtenblatts)

WIEN

Bis 1938 gelang es Dutzenden jüdischer Periodika, dem zunehmenden Druck des Regimes standzuhalten. Bereits ab 1935 waren sie allerdings nicht mehr im öffentlichen Verkauf erhältlich, und ab 1937 unterlag die Freiheit der Berichterstattung erheblichen Einschränkungen. Nach der Reichspogromnacht vom 9. auf den 10. November wurde mit einem umfassenden Verbot die über 130jährige Geschichte der jüdischen Presse in Deutschland abrupt beendet. Um dennoch durch ein spezifisch an Juden gerichtetes Blatt amtliche Verlautbarungen verbreiten zu können, wurde das „Jüdische Nachrichtenblatt“ ins Leben gerufen, dessen erste Ausgabe am 23. November in Berlin herauskam. Zwar von Juden redigiert, unterlag es der völligen Kontrolle durch das Reichministerium für Volksaufklärung und Propaganda. Am 13.12. erschien erstmals die Wiener Ausgabe.


 

An den Tagen Zuvor