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Wehrdienst

Seine jüdische Abstammung befreit Bruno Blum vom Wehrdienst

„Es wird bescheinigt, dass Herr Bruno Blum, geboren am 11. Aug. 1907 in Buczacz, laut den hieramts vorgelegten Urkunden Volljude ist.“

WIEN

Artikel 1 von §15 des Reichswehrgesetzes (verabschiedet am 21. Mai 1935) legte fest: „Arische Abstammung ist eine Voraussetzung für den aktiven Wehrdienst“. Nach der Gesetzesänderung des Jahres 1936 war die Ausdrucksweise noch klarer: „Ein Jude kann nicht aktiven Wehrdienst leisten“. Um Erlaubnis zu bekommen, das Land zu verlassen, mussten männliche Auswanderungsanwärter der örtlichen Militärbehörde ein Dokument vorlegen, das ihre jüdische Abstammung nachwies und damit bewies, dass sie sich durch Auswanderung nicht ihrer Wehrpflicht zu entziehen beabsichtigten. Im Rahmen der Formalitäten, die Bruno Blum zu erledigen hatte, um eine Auswanderungsgenehmigung zu erhalten, bestätigte am 4. August 1938 das Matrikelamt der Israelitischen Kultusgemeinde Wien seine jüdische Abstammung auf beiden Seiten.

QUELLE

Institution:

Leo Baeck Institute – New York | Berlin

Sammlung:

Sammlung Blum Familie, AR 25132

Original:

Archivbox 1, Ordner 1

Schrittweise Arisierung

Jüdische Ärzte sollen nun die Zulassung verlieren

„Die Anzahl der Juden, die von dieser neuen Verordnung betroffen sind, wird auf zwischen 6000 und 7000 geschätzt.”

Berlin

Der Anteil von Juden unter den deutschen Ärzten war so hoch, dass den Nazis anfänglich ein umfassendes Berufsverbot nicht opportun erschien. Einstweilen begnügten sie sich damit, durch die „Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen“ vom 22. April 1933 „nicht-arischen“ Ärzten die Zulassung zur Arbeit in Zusammenhang mit den gesetzlichen Krankenkassen zu entziehen. Ausnahmen waren möglich, wenn sie bereits vor dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs praktiziert hatten oder beweisen konnten, dass sie selbst oder ihr Vater Frontkämpfer gewesen seien. Ab 1937 konnten Juden nicht länger den Doktortitel erwerben. In einer Nachricht vom 3. August weist die Jewish Telegraphic Agency auf die Vierte Verordnung zum Reichsbürgergesetz hin, die einige Tage zuvor erlassen worden war und laut der jüdische Ärzte mit Gültigkeit vom 30. September ihre Zulassung verlieren würden.

Aus Respekt gegenüber der Volksgemeinschaft

Neue Gesetze erklären jüdische Erbschaften für ungültig

„§ 48 Eine Verfügung von Todes wegen ist nichtig, soweit sie in einer gesundem Volksempfinden gröblich widersprechenden Weise gegen die Rücksichten verstößt, die ein verantwortungsvoller Erblasser gegen Familie und Volksgemeinschaft zu nehmen hat.“

Berlin

Mit dem Ermächtigungsgesetz von 24. März 1933 hatte die neu eingesetzte Regierung unter Adolf Hitler wenig Zweifel hinsichtlich ihrer Rechtsauffassung gelassen: Das neue Gesetz erlaubte es ihr, nach Belieben die Verfassung außer Kraft zu setzen, Dekrete und Gesetze zu formulieren und Abkommen mit anderen Staaten zu schaffen, ohne der Zustimmung des Reichstags oder der Übereinstimmung mit der Verfassung zu bedürfen. Die Willkür und Beliebigkeit des Rechtssystems, das so geschaffen wurde, wurde noch verstärkt durch die häufige Berufung auf das „gesunde Volksempfinden“, ein Begriff, der implizierte, dass die unverdorbenen, natürlichen Instinkte des Volkes die Grundlage der deutschen Rechtsprechung bilden sollten. Ein solcher Fall war das „Gesetz über die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen“ (§48) vom 31. Juli: Indem es „Rücksichten gegenüber der Volksgemeinschaft“ heraufbeschwor, benutzte es diese Wendung, um zu implizieren, dass Verträge, durch die der Besitz einer verstorbenen Person an einen Juden vererbt wurde, als ungültig zu betrachten seien.

Mit einem Anstrich der Legalität

Juden müssen nun Identifizierungskarten bei sich tragen

„Der Besitz der Karte ist Pflicht für jeden Juden und für jeden ,Arier‘ im militärpflichtigen Alter, aber freiwillig für alle anderen Arier.‘“

Berlin

Laut Erlass des Innenministers Frick am 22. Juli 1938 waren in Deutschland Kennkarten zur Verwendung im Inland eingeführt worden. Frick, von Hause aus Jurist, versah konsequent die anti-demokratischen, anti-jüdischen Maßnahmen des Regimes mit dem Anstrich der Legalität. Es kann daher keine große Überraschung gewesen sein, als bereits am 23. Juli geklärt wurde, was am Vortag vage belassen worden war („Der Reichsminister des Innern bestimmt, welche Gruppen von deutschen Staatsangehörigen und in welchem Umfang diese Gruppen dem Kennkartenzwang unterliegen.“): Abgesehen von nicht-jüdischen Männern in militärpflichtigem Alter waren es in erster Linie Juden aller Altersgruppen, die Kennkarten beantragen mussten. Der Zweck der Kennkarten war, Juden klar zu identifizieren und zu stigmatisieren und sie zusätzlich vom Rest der Bevölkerung zu trennen. In einer Mitteilung am 28. Juli berichtet die Jewish Telegraphic Agency über diese neueste juristische Untat.

QUELLE

Institution:

Jewish Telegraphic Agency

Sammlung:

“Reich Jews from Age of 3 Months Must Carry Identity Cards”

Original:

Archivbox 1, Ordner 5

Im Gedenken

Ludwig Schönmanns Goldene Jahre nehmen eine dunkle Wendung

„Trauer-Album dem Andenken meines teueren Vaters Ludwig Schönmann“

Wien

Ludwig Schönmann, der 1865 in Neu-Isenburg in Deutschland geboren wurde, war als junger Mensch nach Österreich gekommen, was ihm die ersten fünf Jahre des Hitlerismus ersparte. Doch von dem Tag an, als die Wehrmacht im März 1938 in Österreich einmarschierte, um das Nachbarland zu annektieren, war der über Siebzigjährige gezwungen, Ähnliches mitzuerleben, wie die Juden in Deutschland – nur in schnellerer Abfolge: Jüdische Geschäfte wurden zerstört und geplündert, ihre Besitzer enteignet, andere Juden öffentlich gedemütigt, Glaubensgenossen aus dem Burgenland vertrieben, wo sich die ersten Juden im 13. Jahrhundert niedergelassen hatten, jüdische Studenten und Dozenten wurden aus der Universität verdrängt, die berüchtigten Nürnberger Gesetze eingeführt, was zu der Entfernung der Juden aus dem öffentlichen Dienst führte, und anderes mehr. Die erste Seite eines Gedenkalbums zu Ludwig Schönmanns Ehren nennt den 24. Juli als seinen Todestag.

QUELLE

Institution:

Jüdisches Museum Wien

Sammlung:

Traueralbum für Ludwig Schönmann

Original:

Archiv. Inv. Nr. 1094

„Juden ohne Maske“

Die NS-Zensur erklärt antisemitischen Film für „staatspolitisch wertvoll“

„Inhaltsangabe. Der Film bringt einen Querschnitt durch das jüdische Filmschaffen der Systemzeit [abwertende Bezeichnung für die Weimarer Republik] und zeigt die Notwendigkeit der Nürnberger Gesetze, die diese Zersetzungsarbeit in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht beendeten.“

Berlin

Sofort nach ihrem Aufstieg zur Macht im Januar 1933 begannen die Nazis, ihre Kontrolle auf alle Aspekte kulturellen Lebens in Deutschland auszudehnen. Als populäres Medium, das große Mengen von Menschen erreichen konnte und als jüdisch dominiert galt, war der Film für das neue Regime von zentraler Bedeutung. Bevor die Produktion eines neuen Films beginnen konnte, musste das Drehbuch eine Vorzensur durchlaufen. Das Endprodukt wurde von der Film-Prüfstelle, die dem Reichspropagandaministerium unterstellt war, strengstens untersucht. Die Nazis änderten die Beziehung des Staates zur Filmindustrie: Während bisher das Hauptanliegen gewesen war, Material zu zensieren oder zu unterdrücken, das als schädlich betrachtet wurde, wurde die Filmindustrie nun auch aktiv vom Staat als Vehikel der nationalsozialistischen Weltanschauung benutzt. Der antisemitische Film „Juden ohne Maske“, dessen Prüfkarte hier gezeigt wird, ist ein solcher Fall. Er bekam das Prädikat „staatspolitisch wertvoll“, durfte aber nur im Rahmen von Veranstaltungen der NSDAP, nicht aber vor Jugendlichen, vorgeführt werden.

QUELLE

Institution:

New Synagogue Berlin – Centrum Judaicum

Original:

Zensurkarte der Film-Prüfstelle Berlin für den NS-Propagandafilm „Juden ohne Maske“ (1937) ; CJA, 7.78

Erfasst, gezählt, registriert

Erhebungen zu jüdischen Einwohnern im Landkreis Dillkreis

Dillenburg

Am 18. Juli verfasste der Landrat des hessischen Dillkreises einen Rundbrief an die Bürgermeister der Städte Herborn, Dillenburg und Haigern sowie die Gendarmerie-Beamten des Landkreises mit der Aufforderung, vierteljährlich eine Aufstellung der in der jeweiligen Gemeinde lebenden jüdischen Bevölkerung anzufertigen. Die Zählung in Herborn ergab, dass in der Stadt am 30. Juni 1938 51 Juden und Jüdinnen lebten und innerhalb der letzten drei Monate nur drei Personen ihre Heimat verlassen hatten. Diese auf lokaler Ebene ansetzende statistische Erfassung und Beobachtung der jüdischen Bevölkerung ergänzte andere, 1938 für das gesamte Reich erlassene, Maßnahmen zur Registrierung, wie etwa die zwangsweise Vermögensanmeldung, die Kennkartenpflicht oder die Änderung der Namen.

QUELLE

Institution:

Deutsches Historisches Museum

Original:

Rundbrief des Landrates des Dillkreises zur Erfassung der jüdischen Einwohner mit Antwortvermerk der Stadt Herborn ; Inv. Nr. Do2 88/1738.4

Doppelte Gefährdung

Als jüdischer Mensch mit Behinderung wurde Ursula Meseritz zum zweifachen Ziel der Nazipolitik.

„Die schöne Kehrseite in angeregter Unterhaltung. Hach, diese Sonne!“

Berlin

Als taubstumme Jüdin war Ursula Meseritz in den Augen der Nazis doppelt minderwertig: Seit dem 14. Juli 1933 galt das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, das die Zwangssterilisierung von Menschen mit Behinderung sowie von Epileptikern legalisierte. Ursula hatte die einzige jüdische Schule für Gehörlose in Deutschland besucht, die „Israelitische Taubstummenanstalt“ in Berlin-Weißensee. Unter dem Naziregime wurde der Gebrauch von Zeichensprache in staatlichen Schulen verboten, und 1936 wurden jüdische Kinder aus Schulen ausgeschlossen, die gehörlose Kinder förderten. Laut einem „Fragebogen für Auswanderer“, den sie im April 1938 eringereicht hatte, war Ursula Laborantin für medizinische Diagnostik und hoffte, in Amerika in diesem Beruf tätig zu werden. Die Aufschriften auf diesen Fotos, datiert auf den 17. Juli 1938, zeigen, dass der Neunzehnjährigen ihr Sinn für Humor trotz der schwierigen Zeiten nicht abhanden gegangen war. Offenbar zeigen die Bilder Ursula mit ihrer Schwester und ihren Eltern, wie sie ein letztes Mal feiern vor der Abreise Ursulas in die USA.

QUELLE

Institution:

Leo Baeck Institute – New York | Berlin

Sammlung:

Ursula Meseritz Elgart Familie Sammlung, AR 25544

Original:

Archivbox 1, Ordner 5

Absage

Von der Post gekündigt weil sie Jüdin war, sucht Johanna eine neue Anstellung

„Ich bin 37 Jahre alt, war 14 Jahre auf dem Postamt Berlin und bin auf Grund des Arierparagraphen entlassen worden. Das Amt war mit meinen Leistungen sehr zufrieden.“

Berlin

„Der betreffende Posten ist bereits anderweitig besetzt“, hieß es lapidar als Antwort zu einer Bewerbung der ehemaligen Postbeamtin Johanna Rosenthal vom 11. Juli 1938. Nach 14 Dienstjahren bei der Deutschen Reichspost war sie Jahresende 1933 entlassen worden. Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ hatte ihre Beschäftigung als Jüdin im öffentlichen Dienst, was sie in ihrem Schreiben auch anmerkt, unmöglich gemacht. Die ihr übergangsweise zugesprochene Rente von 68 Reichsmark im Monat reichte indes nicht zum Lebensunterhalt. So versuchte sie, als einfache Telefonistin Arbeit zu finden.

QUELLE

Institution:

Deutsches Historisches Museum

Original:

Bewerbungsschreiben von Johanna Rosenthal mit Ablehnungsvermerk ; Inv.Nr. Do2 2002/762

Dr. Singers Koffer

Lilian Singer war eine Pionierin und Ärztin in Prag

PRAG

Lilly Popper (später Lilian Singer) wurde 1898 in Brünn geboren. Nach dem Gymnasium nahm sie in Wien ein Medizinstudium auf, das sie in Berlin weiterführte. Dort machte sie 1923 ihren Führerschein, was für Frauen gerade erst gesellschaftlich akzeptabel zu werden begann. Nach mehreren Jahren Unterbrechung, die sie teils teils bei einer Firma in Amsterdam, teils im väterlichen Geschäft verbrachte, nahm sie das Studium wieder auf. 1933 promovierte sie an der Friedrich Wilhelms Universität in Berlin, die seit 1892 Frauen als Gasthörerinnen (und seit 1908 als Studentinnen) zuließ, eine Gelegenheit, die anfangs von einer überproportional großen Anzahl von Jüdinnen ergriffen wurde. Mit dem „Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen“ vom April 1933 begrenzten die Nazis die Zulassung von Juden und Frauen zu höherer Bildung, wovon Ausländer allerdings nicht betroffen waren. Nach dem Studienabschluss kehrte Lilian in die Tschechoslowakei zurück. 1938 war sie in der Facharztausbildung zur Chirurgin an einem Lehrkrankenhaus in Prag. Der auf dem Foto abgebildete Koffer begleitete sie auf ihren vielen Reisen.

QUELLE

Institution:

Leo Baeck Institute – New York | Berlin

Sammlung:

Lilian Singer Sammlung, AR 25363

Original:

LBI Sammlung der Historischen Objekten

Die Menge sieht schweigend zu

Antisemitische Parolen an Schaufenstern

„Das Wort ,Jude‘ war in breiten, roten Buchstaben an die Fenster sämtlicher jüdischer Läden geschmiert, manchmal mit einem Davidstern dazu, um es fest in den Köpfen der Berliner zu verankern, dass dies Läden seien, die es um jeden Preis zu meiden galt.“

Berlin

§17 der Dritten Verordnung zum Reichsbürgergesetz hatte die Kennzeichnung aller jüdischen Betriebe zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt gefordert. Die Nazis verloren keine Zeit: Laut diesem Artikel der Jewish Telegraphic Agency wurden bereits Tage später Schaufenster in ganz Berlin systematisch mit dem Wort „Jude“ und mit antisemitischen Parolen beschmiert, wobei überall die gleiche, schwer zu entfernende rote Farbe benutzt wurde. Es stand außer Zweifel, dass die Aktion mit dem Segen der Machthaber durchgeführt wurde. Während kein Widerstand vonseiten der nichtjüdischen Bevölkerung verzeichnet wird, versäumt der Korrespondent nicht, darauf hinzuweisen, dass, im Gegensatz zu Wien und den weniger wohlhabenden Teilen Berlins, die Menge auf dem Kurfürstendamm schweigend, ohne größere Begeisterung zugesehen habe. Die Spannung unter den Juden wurde noch verstärkt durch Berichte von dem Vorhaben, Arbeitslager zu errichten, um dort die in den jüngsten Razzien festgenommenen Juden zur Zwangsarbeit heranzuziehen.

Markiert

Eine neue Verordnung verlangt die Kennzeichnung jüdischer Geschäfte

Berlin

Ungeachtet der patriotischen Gesinnung vieler deutscher Juden und ihrer vielfachen Beiträge zugunsten der Gesellschaft, hatte das „Reichsbürgergesetz“ von 1935 Juden offiziell einen niedrigeren Status zugeordnet, indem es sie zu bloßen „Staatsangehörigen“ erklärte und sie zusätzlich vom Rest der Bevölkerung isolierte. Im Laufe der Zeit wurden Zusatzverordnungen erlassen, die die genaue Definition der Nazis beinhalteten, was einen Juden ausmache und jüdische Beamte in den Ruhestand zwangen. Am 14. Juni 1938 bestimmte die dritte solche Verordnung, dass Geschäfte in jüdischem Besitz als solche zu kennzeichnen seien.

Vogelfrei

Juden aus Burgendland vertrieben

„Man lernt hier, was wirklich wichtig ist im Leben. Den Leuten spielt auch Geld keine Rolle mehr, auch das ist unwichtig geworden.“

Eisenstadt

Die jüdische Gemeinde in Eisenstadt im österreichischen Burgenland war nie besonders groß gewesen, aber als älteste Gemeinde in der Gegend reichte sie bis ins 14. Jahrhundert zurück und hatte ein reiches kulturelles Leben. Im Augenblick der Annexion Österreichs an Deutschland am 12. März 1938 wurden Juden vogelfrei: Unter dem zutiefst rassistischen Gauleiter Tobias Portschy war das Burgenland der erste Teil Österreichs, der seine jüdische Bevölkerung vertrieb. Um ihren alten Eltern mit den Vorbereitungen zum Umzug zu helfen, hielt sich Hilde Schlesinger im Juni 1938 in Einsenstadt auf. In ihrem Geburtstagsbrief an ihre Tochter Elisabeth in Amerika bemerkt sie, diese sei „zu einem echten jüdischen Kind geworden, zu einem nicht sesshaften, zum Wandern immer bereiten“, im Gegensatz zu ihrer eigenen emotionalen Verbundenheit zu Eisenstadt, aus dem sie sich nun entwurzeln musste. Frau Schlesinger Schiff hofft, ihre Eltern werden bald die Einreisegenehmigung in die Tschechoslowakei erhalten, aber noch ist die bürokratische Seite nicht geklärt. Es ist offensichtlich, wie unangenehm sie die Erpichtheit der Nichtjuden auf Schnäppchen berührt, die sie als „Leichenraub“ bezeichnet, während Ihre Familie gezwungen ist, einen Großteil ihres Eigentums zu veräußern.

Ein absurdes Privileg

Emil Toffler behält seinen Job, um die Arier einzuarbeiten

Wien

Die Familie Therese Wiedmanns (geb. Toffler) in Wien war säkular und bestens integriert. Während sich die Tofflers der Situation in Deutschland wohl bewusst waren, hatte niemand unter Thereses Verwandten vorausgesehen, dass viele Österreicher Hitler willkommen heißen und bereit sein würden, auf die Unabhängigkeit Österreichs zu verzichten. Der „Anschluss“ im März 1938 hatte zum sofortigen Verlust ihrer Stelle bei der Tiller AG geführt. Ihr Großvater, bis vor kurzem der Präsident der Firma, durfte sein Büro nicht mehr betreten, ihr Vater Emil, der leitende Geschäftsführer, wurde einstweilen dort behalten, um das neue, „arische“ Management mit dem Funktionieren der Firma vertraut zu machen. Glücklicherweise hatte er schon vor dem „Anschluss“ einen Teil seines Besitzes nach England geschafft. In besseren Zeiten hatte man die jüdische Firma für ausreichend österreichisch erachtet, um sie zum kaiserlich-königlichen Hoflieferanten zu ernennen und Armeeuniformen von ihr produzieren zu lassen. Dieser am 11. Juni 1938 ausgestellte Pass Therese Wiedmanns enthält ein Visum, das „alle Staaten der Erde“ und die „Rückreise ins Deutsche Reich“ einschließt.

Der Stölpchensee

Das letzte öffentliche Schwimmbad für Juden in Berlin

Berlin/Stölpchensee

Bereits 1935 hatte die Parteipresse eine Kampagne geführt, Juden aus öffentlichen Schwimmbädern zu verdrängen, wobei auf „unliebsame Vorkommnisse“ verwiesen oder die Öffentlichkeit vor der „Gefahr“ gewarnt wurde, die angeblich von den Juden ausgehe. Fast überall wurden Schilder mit Aufschriften wie „Juden haben in diesen Anlagen keinen Zutritt“ aufgestellt. Der Stölpchensee, einer der Seen in der Umgebung Berlins, war das letzte öffentliche Schwimmbad, zu dem die Berliner Juden Zutritt hatten. Fritz und Friedel F. waren verheiratet und lebten in Berlin, wo Fritz Inhaber eines Lampengeschäfts war. Im Juni 1938 war das Wochenendhaus am Stölpchensee für die Familie noch immer ein Refugium von der Stadt und von antisemitischen Schikanen.

QUELLE

Institution:

Private Collection William J. Davidson

Original:

“From the Freudenthal Family Album”

Henry Kissinger wird 15

In seinem Heimatort Fürth bekommt er den Ernst der Lage zu spüren

FÜRTH

Am 27. Mai feierte der fünfzehnjährige Heinz Alfred (später Henry) Kissinger seinen Geburtstag noch einmal in seinem Geburtsort Fürth. Heinz hatte die jüdische Volksschule und ein Gymnasium in seiner Heimatstadt besucht. Seit 1933 durften jüdische Kinder nicht mehr staatliche Schulen besuchen, so dass ihm und seinem jüngeren Bruder Walter nur die Israelitische Realschule offenstand. Auch anderswo machten sich die neuen Zeiten im Leben der Kinder bemerkbar: Plötzlich durften sie bei Besuchen bei den Großeltern in Leutershausen nicht mehr mit den anderen Kindern in der Altmühl schwimmen. Auch Heinz‘ Fußballbegeisterung wurde ein Riegel vorgeschoben: Juden war es untersagt, die Spiele der Spielvereinigung Fürth zu besuchen. Obwohl sein Vater Louis von seiner Stelle als Lehrer im Lyzeum mit Inkraftreten des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums im Jahr 1933 unbefristet beurlaubt worden war und zunehmende gesellschaftliche Isolation erfuhr, war er geneigt, durchzuhalten. Es war seiner Mutter Paula (geb. Stern) zu verdanken, dass Louis Kissinger im April 1938 Pässe beantragte und im Mai die Vorbereitungen der Familie zur Auswanderung auf Hochtouren liefen. Zum Glück waren Verwandte Paulas bereits vor 1933 in die Vereinigten Staaten ausgewandert und halfen nun mit der bürokratischen Vorarbeit.

Reichsfluchtsteuer

Auswanderer müssen ein Meer an finanziellen und bürokratischen Hürden überwinden

LÖRRACH

Seit 1937 bemühten sich Lina und Siegmund Günzburger aus Lörrach in Südwestdeutschland und ihr Sohn Herbert, ihre Auswanderungspapiere zusammenzustellen. Die Auflagen waren nichts weniger als ein Albtraum: Zukünftige Auswanderer mussten eine Vielzahl persönlicher Dokumente, Empfehlungsschreiben und Bürgschaften beschaffen und waren verpflichtet, ein Inventar ihres gesamten Besitzes zusammenzustellen. Auch mussten sie dokumentieren, dass keine Steuerrückstände bestanden. Besonders perfide war die sogenannte „Reichsfluchtsteuer“: Ursprünglich eingeführt in der Endphase der Weimarer Republik, um die Kapitalflucht in Reaktion auf die Sparpolitik der Regierung zu verhindern, wurde sie zu einem Werkzeug in der Hand der Regierung, um die Juden für das Verlassen des Landes zu bestrafen, das es ihnen unerträglich machte, zu bleiben.

QUELLE

Institution:

Leo Baeck Institute – New York | Berlin

Sammlung:

Sammlung Herbert Guenzburger, AR 5947

Original:

Archivbox 1, Ordner 2

Schneller und schneller

Leo Baeck wird 65

„Dieses Jahr wird ein schwieriges sein; das Rad dreht sich schneller und schneller. Es wird unsere Nerven und unsere Fähigkeit zu sorgfältigem Nachdenken auf die Probe stellen.“

Berlin

Bereits in April 1938 hatte Rabbiner Leo Baeck, der Präsident der Reichsvertretung der Juden in Deutschland und damit der Hauptrepräsentant des deutschen Judentums weitsichtig geschrieben: „Dieses Jahr wird ein schwieriges sein; das Rad dreht sich schneller und schneller. Es wird unsere Nerven und unsere Fähigkeit zu sorgfältigem Nachdenken auf die Probe stellen.“ Baeck hatte als Feldgeistlicher im Ersten Weltkrieg gedient und muss als Patriot vom erzwungenen Niedergang des deutschen Judentums tief getroffen gewesen sein. Angesichts der Verarmung weiter Teile der jüdischen Bevölkerung, der Beschneidung jüdischer Rechte und der Abdrängung der Juden an den Rand der Gesellschaft und keinerlei Aussicht auf Besserung war Leo Baecks 65. Geburtstag am 23. Mai vermutlich eine triste Angelegenheit.

Bereit für Deutschland

Psychische Bewältigungsversuche eines nationalistischen deutschen Juden

„Ich bin Jude! – Jude in verzweifelter Position: jüdischer Deutscher, der trotzt Allem, was ihm wiederfuhr- oder gerade dieserhalb-seine Deutschen Bindungen nicht abstreifen kann (…).“

Hildesheim/Berlin

Der Verfasser dieses Briefes ist ein junger Mann aus Hildesheim, Fritz Schürmann (später Frank Shurman), geboren 1915. Obwohl er lange vor der Machtübernahme der Nazis mit Antisemitismus zu kämpfen hatte, trat er 1934 dem „Deutschen Vortrupp“ bei, einer extrem nationalistischen Gruppierung junger deutscher Juden mit dem Motto „Bereit für Deutschland“, die den Nationalsozialismus als eine Kraft begrüßten, die den Untergang Deutschlands verhindere. Angesichts dieser Einstellung muss es für ihn besonders schmerzhaft gewesen sein, der bitteren Realität der Ablehnung durch die deutsche Gesellschaft gegenüber zu stehen. In dem Brief dankt er einem Herrn Dilthey in Berlin für die Auszeichnung, mit ihm Zeit verbracht zu haben und klärt ihn dramatisch über seine jüdische Identität auf: „Ich bin Jude! – Jude in verzweifelter Position: jüdischer Deutscher, der trotz allem, was ihm widerfuhr – oder gerade dieserhalb – seine deutschen Bindungen nicht abstreifen kann […].“ Nachdem ihm seine Identität als Deutscher durch das Naziregime verweigert wurde, kommuniziert er die lähmenden Auswirkungen der politischen Situation auf seine Psyche und die Absurdität des Gedankens, Deutschland verlassen zu müssen, um Deutscher sein zu können.

QUELLE

Institution:

Leo Baeck Institute – New York | Berlin

Sammlung:

Sammlung Frank M. Shurman, AR 25219

Original:

Archivbox 1, Ordner 25

Der „Arier-Nachweis“

Dirigent Erich Erck leitet das Orchester des Jüdischen Kulturbunds

MÜNCHEN

Seit dem Inkrafttreten des sogenannten „Arier-Paragraphen“ im „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 waren bestimmte Berufsgruppen zum Nachweis ihrer „rein arischen Abstammung“ verpflichtet, um weiterhin ihren Beruf ausüben zu können. Auch der 38-jährige Chirurg Dr. Walter Bernhard Kunze aus Freiberg in Sachsen musste für den „Arier-Nachweis“ einen Fragebogen über seine Abstammungslinie ausfüllen. Der Fragebogen vom 15. Mai 1938 enthält personenbezogene Angaben bis in die Generation seiner Großeltern. Diesem waren die entsprechenden standes- und pfarramtlichen Unterlagen beizulegen. Die Einholung der zahlreichen Abschriften aus den Kirchen- und Gemeindeämtern der Geburts- und Wohnorte der Vorfahren bedeutete für den einzelnen oft einen sehr hohen Verwaltungsaufwand. Der „Arier-Nachweis“ war ein wirksames Instrument der NS-Rassenpolitik, durch welches als „Nichtarier“ angesehene Personen stigmatisiert und zunehmend aus der Gesellschaft ausgegrenzt wurden.

QUELLE

Institution:

Jüdisches Museum Berlin

Original:

Erich Eisner als Dirigent in der Liberalen Synagogoe München, Sammlung Erich Eisner, Schenkung von Manfred Eisner

Der „Arier-Nachweis“

Kein Arbeitsplatz bei „unreiner“ Abstammung

Freiberg

Seit dem Inkrafttreten des sogenannten „Arier-Paragraphen“ im „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 waren bestimmte Berufsgruppen zum Nachweis ihrer „rein arischen Abstammung“ verpflichtet, um weiterhin ihren Beruf ausüben zu können. Auch der 38-jährige Chirurg Dr. Walter Bernhard Kunze aus Freiberg in Sachsen musste für den „Arier-Nachweis“ einen Fragebogen über seine Abstammungslinie ausfüllen. Der Fragebogen vom 15. Mai 1938 enthält personenbezogene Angaben bis in die Generation seiner Großeltern. Diesem waren die entsprechenden standes- und pfarramtlichen Unterlagen beizulegen. Die Einholung der zahlreichen Abschriften aus den Kirchen- und Gemeindeämtern der Geburts- und Wohnorte der Vorfahren bedeutete für den einzelnen oft einen sehr hohen Verwaltungsaufwand. Der „Arier-Nachweis“ war ein wirksames Instrument der NS-Rassenpolitik, durch welches als „Nichtarier“ angesehene Personen stigmatisiert und zunehmend aus der Gesellschaft ausgegrenzt wurden.

QUELLE

Institution:

Deutsches Historisches Museum

Original:

Fragebogen zum Nachweis der arischen Abstammung

Für und wider Abtreibung

Ärztegruppe des German Jewish Club lädt zu Vortrag ein

New York

Am 9. Mai lud die Ärztegruppe des German Jewish Club (ein informeller Zusammenschluss von Ärzten) in New York zu einem Vortrag zum Thema Abtreibung ein. Während der Weimarer Republik waren wiederholte Versuche gemacht worden, den Anti-Abtreibungsparagraphen (§218) abzuschaffen oder wenigstens abzuschwächen. Seine Gegner wiesen darauf hin, dass er die Arbeiterklasse unverhältnismäßig benachteilige, da Armut das Hauptmotiv für Abtreibungen darstelle. Ein Abgeordneter, der einen Zusammenschluss dreier Rechtsaußen-Parteien vertrat, darunter die NSDAP, schlug 1926 vor, Abtreibung nur bei Juden zu legalisieren. Unter dem Naziregime, das die Erzeugung „rassisch wertvollen“ Nachwuchses propagierte, war Abtreibung illegal – es sei denn, sie verhinderte die Geburt von Kindern, die als „unerwünscht“ betrachtet wurden. In den Vereinigten Staaten hatte die Wirtschaftskrise zu einer verstärkten Nachfrage nach Abtreibungen geführt, und bereits zu Beginn der dreißiger Jahre waren Hunderte von Abtreibungskliniken aus dem Boden geschossen. Armut und mangelnde Erreichbarkeit qualifizierter Ärzte führten of zu Verletzung oder Tod schwangerer Frauen durch selbst-induzierte Abgänge. Der Vortragende, Dr. Walter M. Fürst, war ein Neuankömmling aus Hamburg.

Hürden mit vielen Nullen

Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung verlangt viel Geld von auswandernden Juden

Berlin/Dresden

Bevor Martha Kaphan ihre Reise in das unter britischem Mandat stehende Palästina antreten konnte, musste sie bei der Dresdner Bank den sehr hohen Geldbetrag von 800 Reichsmark als Depositum für die Ausstellung eines Touristenvisums hinterlegen. Grundlage dafür war eine Bestimmung der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung, die im NS-Staat maßgeblicher Träger der Ausplünderung auswanderungswilliger deutscher Juden war. Mit solchen Touristenvisa suchten einige tausend Juden als „illegale“ Einwanderer den Weg nach Palästina, um dort eine permanente Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Martha Kaphan emigrierte wohl nicht dauerhaft: Das britische Konsulat bestätigte 24. Dezember 1938 die Abreise, das Depositum wurde am 29. Dezember in Breslau ausgezahlt und das Konto am 10. Januar 1939 erledigt. Ob es sich hier um die 1877 in Militsch geborene Martha Kaphan handelt, die 1942 im Lager Grüssau interniert war, kann nicht mit letzter Sicherheit gesagt werden.

QUELLE

Institution:

Deutsches Historisches Museum

Original:

Hinterlegungsbescheinigung für den Erhalt eines Touristenvisums nach Palästina; Do2 2000/1000

Segregation der Jüngsten

Hamburger Jurist berichtet von Entwicklungsschritten seiner kleinen Tochter

„Die Zeiten sind sehr ernst geworden. Wir sind bedrückt und verzagt, und deshalb ist auch wenig Muße und Lust vorhanden, so ausführlich wie bisher zu schreiben und zu photographieren“.

Hamburg

Obwohl er erklärt, aufgrund der ernsten Lage bedrückt und daher kaum in der Stimmung zu sein, so regelmäßig wie zuvor zu schreiben und zu fotografieren, beschreibt Wilhelm Hesse, ein Hamburger Jurist, in einem Tagebucheintrag vom 3. Mai in einigem Detail die Entwicklung seiner Tochter Helen: Er berichtet von ihrer Fähigkeit, logisch zu denken und einem dermaßen starken Drang zu lernen, dass die Eltern das Gefühl haben, sie zurückhalten zu müssen. Auch erzählt Hesse mit Befriedigung von Helens Fortschritten im Kindergarten, versäumt aber nicht zu erwähnen, dass sie lernen müsse, sich besser mit ihrer kleinen Schwester Evchen zu vertragen. Seit dem Erlass der Nürnberger Gesetze 1935 – Helen war zu diesem Zeitpunkt zwei Jahre alt – durften jüdische Kinder nicht länger nicht-jüdische Kindergärten besuchen, und jüdischen Kindergärtnerinnen war es verboten, nicht-jüdische Kinder zu betreuen. Familie Hesse war religiös und hätte sich wohl auch unter normalen Umständen für eine jüdische Einrichtung entschieden.

QUELLE

Institution:

Leo Baeck Institute – New York | Berlin

Sammlung:

Sammlung Helen und Eva Hesse Familie, AR 25327

Original:

Archivbox 1, Ordner 3

Schwarze Dreiecke

Unerwünschte ins KZ Buchenwald

Buchenwald

Der 30. April 1938 war der zehnte und letzte Tag der „Aktion Arbeitsscheu Reich“, einer Strafaktion, die auf Menschen abzielte, die für „asozial“ oder „arbeitsscheu“ erachtet wurden. Die Definition war ausreichend vage und breit gesteckt, es zu ermöglichen, sich einer großen Bandbreite von „Unerwünschten“ zu entledigen. Zwischen 1500 und 2000 so eingestufte Männer wurden in einer ersten Verhaftungswelle ins Konzentrationslager Buchenwald gebracht, unter ihnen auch Juden. Sie wurden durch schwarze Dreiecke an der Häftlingskleidung identifiziert.

Fachkräfte wandern aus

Das Ärztepaar Brinitzer geht nach Indien

Bangalore

Jenny Brinitzer wurde 1884 in Riga, Lettland geboren. Nach Studien in Bern, Berlin und Kiel gelang es ihr, sich als erste Ärztin in Hamburg Altona niederzulassen. Dort praktizierte die Mutter dreier Kinder 20 Jahre lang in einer Gemeinschaftspraxis mit ihrem Mann, dem Dermatologen Dr. Eugen Brinitzer. 1933 machten Juden etwa ein Viertel der Hamburger Ärzteschaft aus. Jüdische Kassenärzte und Ärzte im öffentlichen Dienst wurden gleich in den ersten beiden Jahren des Naziregimes entlassen. Ab 1935 war eine Liste von etwas 150 jüdischen Ärzten in Hamburg im Umlauf, die im Zusammenhang mit den Bemühungen der Nationalsozialisten entstanden war, „arische“ Patienten von jüdischen Ärzten zu trennen. Im April 1938 verließen Dr. Jenny Brinitzer und ihr Mann Deutschland und wanderten nach Bangalore, Indien aus.

Entrechtung in Österreich, Freilassung in Dachau

Die Nazis in Österreich erlassen eine Flut an neuen Bestimmungen

Wien

Wenig mehr als einen Monat nach der Machtübernahme der Nazis in Österreich lässt eine Kaskade neuer Bestimmungen und Schritte, die von den neuen Machthabern eingeleitet worden sind, wenig Raum für Optimismus: Die Jewish Telegraphic Agency berichtet für den 14. April aus Wien, es sei geplant, Juden innerhalb von 50 Kilometern aus den Grenzgebieten zur Tschechoslowakei zu vertreiben, österreichische Geschäfte würden auf eigene Kosten der Obhut von Nazi-Kommissaren anvertraut (laut der JTA ist diese Bestimmung im Fall hunderter von Geschäften in jüdischem Besitz bereits in Kraft getreten) und es sei ein Gesetz zur Sicherstellung rassischer Reinheit eingeführt worden. Der eine positive Punkt in dieser umfangreichen Meldung ist die Aussicht darauf, dass alle zur Zeit in Dachau internierten Juden nicht nur freigelassen, sondern auch Einreisegenehmigungen nach Palästina erhalten sollen.

Der Existenzgrundlage beraubt

Rechtsanwälte und Marktverkäufer erhalten Berufsverbot

Wien

Laut diesem Bericht der Jewish Telegraphic Agency stellte der 3. April 1938 eine weitere Wegmarke im Prozess der Beschränkung der Berufsfreiheit der österreichischen Juden dar: Von diesem Tag an konnte das Justizministerium nach Belieben jüdischen Rechtsanwälten die Lizenz aberkennen, ausgenommen diejenigen, die ihre Zulassung vor 1914 erhalten hatten oder Frontkämpfer oder unmittelbare Verwandte im Weltkrieg gefallener Soldaten waren. Es wurde geschätzt, dass 800 bis 900 Rechtsanwälte von der neuen Bestimmung betroffen waren. Eine weitere Berufsgruppe, die unter der Nazipolitik zu leiden hatte, war die der Marktverkäufer: Juden, die bewegliche oder feste Marktstände betrieben, war es nicht länger gestattet, auf diese Weise ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Auch waren in der kurzen Zeit seit der Machtübernahme durch die Nazis bereits „Arisierungen“ von Fabriken in jüdischem Besitz erfolgt.

Solidarität, Selbstorganisation, Spendensammeln

Jüdische Wohlfahrtsorganisationen fangen viel auf

Berlin

1938 war die Fähigkeit der Juden, in Deutschland ihren Lebensunterhalt zu verdienen, erheblich eingeschränkt: Eine Reihe von Gesetzen zielte darauf ab, sie zu demütigen, zu isolieren und in die Armut abzudrängen. Während nicht alle Juden in gleichem Maß von diesen Veränderungen betroffen waren, nahm die Anzahl der Juden, die auf die Dienste von Wohlfahrtsorganisationen, wie z.B. die jüdische Winterhilfe, angewiesen waren, ständig zu. Das Ausmaß der Solidarität und die Unterstützung für die Winterhilfe waren bemerkenswert. Ein großer Teil des Geldes kam aus Kleinspenden, und der Kulturbund gestaltete kulturelle Veranstaltungen, um die Organisation zu unterstützen. Freiwillige aus Frauen- und Jugendorganisationen halfen beim Spendensammeln.

Ausgebürgert

Nach Deutschland eingebürgerte Juden verlieren ihre Staatsbürgerschaft

Worms

Seit dem Inkraftreten des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft im Juli 1933 konnten Einbürgerungen, die zwischen dem Ausruf der Republik am 9. November 1918 und dem Machtantritt der Nazis am 30. Januar 1933 vollzogen worden waren, widerrufen und „Unerwünschten“ die Staatsbürgerschaft entzogen werden. Das Gesetz zielte auf politische Gegner und Juden ab: 16.000 östeuropäische Juden hatten in dem relevanten Zeitraum die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. Unter denjenigen, deren Namen auf der Ausbürgerungsliste vom 26. März 1938 erscheinen, sind Otto Wilhelm, seine Frau Katharina und die drei Kinder des Paares, wohnhaft in Worms und allesamt in Deutschland geboren.

Eine gleichgeschlechtliche Beziehung mit einem Juden

Gottfried von Cramm wird auf der Basis von §175 verhaftet

Berlin

Als gutaussehender, blonder, sportlicher Spross eines niedersächsischen Adelsgeschlechts besaß Gottfried von Cramm alle Merkmale, die bei den Nazis für Propagandazwecke hoch im Kurs standen. Doch der Tennis-Star – er hatte 1934 und 1936 das French Open gewonnen – weigerte sich ausdrücklich, sich als Aushängeschild der Naziideologie benutzen zu lassen und trat nie der NSDAP bei. Nachdem er sich wiederholt Gelegenheiten entzogen hatte, sich bei den Machthabern beliebt zu machen, war es jedoch eine andere Angelegenheit, die ihn in Schwierigkeiten brachte: Am 5. März 1938 wurde von Cramm aufgrund seiner homosexuellen Beziehung zu einem galizischen Juden, dem Schauspieler Manasse Herbst, für ein Vergehen gegen den berüchtigten §175 des deutschen Strafgesetzbuchs festgenommen. Die Nazis hatten den Paragraphen verschärft.

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