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Wenn das Private politisch wird

Ein jüdischer Arzt soll seine Schweigepflicht brechen

„... mir möglichst umgehend eine Mitteilung darüber zukommen zu lassen, ob Sie während der Italienerbesuche in Stuttgart deutsche Mädchen oder Frauen an Geschlechtskrankheiten behandelt haben, die angaben, von Italienern angesteckt worden zu sein.“

Stuttgart

Dr. Ernst Schaumberger war Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, ein eigentlich unpolitischer Beruf. Die nationalsozialistische Rassen- und Sittenideologie allerdings hatte den Geschlechtsverkehr zum Objekt politischen Interesses erklärt, und damit wurde auch Dr. Schaumbergers Arbeitsfeld politisch. Das vertrauliche Gesuch, das er am 20. September 1938 vom NS-Amt für Volksgesundheit in Stuttgart erhielt, ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert: Er sollte mitteilen, ob er Mädchen und Frauen wegen Geschlechtskrankheiten behandelt habe, die sie sich beim Verkehr mit Italienern angesteckt hatten. Die sogenannte „Rassenhygiene“ im Nationalsozialismus schreckte also nicht davor zurück, ärztliche Schweigepflichten zu hintergehen. Als Dr. Schaumberger dieses Schreiben erhielt, waren seine Tage als praktizierender Arzt bereits gezählt. Schon im Juli hatte man ihn öffentlich als „jüdischen Arzt“ gekennzeichnet und eine Novelle des NS-Reichsbürgergesetzes erlassen, dass mit dem 30. September 1938 die Zulassungen jüdischer Ärzte erlöschen sollten. Trotzdem wurde von ihm erwartet, mit den Nazis zu kooperieren.

QUELLE

Institution:

Leo Baeck Institute – New York | Berlin

Sammlung:

Sammlung Irene Shomberg, AR 6256

Original:

Archivbox 1, Ordner 1

Wartenummer

Helina Mayer ist auf Platz 9443 der Warteliste für einen Termin im US-amerikanischen Konsulat

„Sie sind unter der Nummer 9443 in der Warteliste der Visumantragsteller [sic] eingetragen und sollten jede Adresseänderung [sic] prompt mitteilen.“

Stuttgart

Juden waren bei Weitem nicht die einzigen „Unerwünschten“, die mit dem US-Einwanderungsgesetz von 1924 aus dem Land ferngehalten werden sollten. Zum Zeitpunkt der Einführung des Gesetzes waren bereits seit einem halben Jahrhundert Bemühungen im Gang, gewisse Nationalitäten auszuschließen, besonders Chinesen, Japaner und andere Asiaten. Anfang der zwanziger Jahre wurde ein Quotensystem eingeführt, das Einwanderer aus Nordeuropa begünstigte. Trotz der schweren Flüchtlingskrise, die durch die Verfolgung der Juden durch Nazi-Deutschland ausgelöst wurde, erfuhr das System in den dreißiger Jahren keine Anpassung an die dramatischen Umstände. Selbst für Angehörige der bevorzugten Ursprungsländer war die Erfüllung aller bürokratischen Voraussetzungen höchst beschwerlich, und das Warten konnte demoralisierend sein. Wie durch diese vom Generalkonsulat der Vereinigten Staaten in Stuttgart an Helina Mayer aus Mainz ausgestellte Karte dokumentiert, konnten die Antragsteller erwarten, gemäß ihrer Wartenummer zu einer Untersuchung vorgeladen zu werden, gesetzt den Fall, sie hatten „zufriedenstellende Beweise“ vorgelegt, dass ihr Lebensunterhalt in den Vereinigten Staaten gesichert sei.

QUELLE

Institution:

Leo Baeck Institute – New York | Berlin

Sammlung:

Sammlung Joan Salomon Familie, AR 25380

Original:

Archivbox 1, Ordner 5

Der 48. Geburtstag Karl Adlers

Das Jüdische Lehrhaus Stuttgart

Stuttgart

Karl Adler wurde am 25. Januar 1890 in Buttenhausen (Württemberg) geboren. Er studierte Musik am Konservatorium in Stuttgart, dessen Direktor er 1921 wurde. Auch gehörte er zu den Gründern des „Vereins zur Förderung der Volksbildung“, der sich für die Erwachsenenbildung einsetzte, und leitete dessen Musikabteilung. 1926 war er maßgeblich an der Gründung des Stuttgarter Jüdischen Lehrhauses beteiligt. Nach seiner Entlassung vom Konservatorium 1933 initiierte und leitete er die Stuttgarter Jüdische Kunstgemeinschaft. 1935 wurde er Musikdezernent der Mittelstelle für jüdische Erwachsenenbildung, einer Abteilung der Reichsvertretung der Juden in Deutschland.

QUELLE

Institution:

Leo Baeck Institute – New York | Berlin

Sammlung:

Sammlung Leopold Levi, AR 1929

Original:

ALB-OS 19, F 84099

Mischehe dank Sondererlaubnis

Glückwunschbrief an Hermann Hoerlin aus Anlass seiner bevorstehenden Hochzeit mit Käthe Schmid

„Ich wünsche Ihnen beiden allen Segen. Es gibt gewiss keine prächtigere, edlere Natur, ein freudiger von ihr ausgestattetes Menschenkind als Käte [sic] Schmid, und es ist darum viel damit gesagt, wenn man sie Ihnen, lieber Herr Hoerlin, gleichsam zuspricht und das von Herzen, ohne Wenn und Abers, ohne jede Einschränkung.“

Salzburg/Stuttgart

Ein unbekannter Schreiber gratuliert dem deutschen Bergsteiger und Physiker Hermann Hoerlin zu seiner bevorstehenden Hochzeit mit Käthe Schmid, die laut Sprachgebrauch der Nazis „Halbjüdin“ war. Das 1935 verabschiedete „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ verbot die Eheschließung zwischen Juden und Nicht-Juden. Nach langen Bemühungen bekam das Paar eine Sondergenehmigung, und die Hochzeit konnte stattfinden.

QUELLE

Institution:

Leo Baeck Institute – New York | Berlin

Sammlung:

Sammlung Kate and Herman Hoerlin, AR 25540

Original:

Archivbox 2, Ordner 13

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